Allgemeine Leistungsinformationen

 

 

Der Beruf des Steuerberaters ist ein freier Beruf. Die Ausübung des Berufes unterliegt jedoch gesetzlichen Regelungen, deren Einhaltung von der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer überwacht werden. Steuerberater müssen ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung ausüben. Als Organ der Steuerrechtspflege ist der Steuerberater nicht nur den Mandanten gegenüber, sondern auch dem Gemeinwohl verpflichtet.

 

Die berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich insbesondere aus:

Für weitere Informationen können Sie sich auch bei der Bundessteuerberaterkammer informieren.

 

Viele dieser berufsrechtlichen Regelungen sind für die Mandanten im Alltag weniger wichtig bzw. geben Selbstverständlichkeiten (gewissenhafte Berufsausübung, Fortbildungspflicht, etc.) wieder.

 

Die berufsrechtlichen Regelungen mit erfahrungsgemäß großen Mandanteninteresse werden nachfolgend erläuternd aufgeführt:

 

Verschwiegenheit

 

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht neben dem Steuerberater auch für alle Mitarbeiter der Kanzlei. Daneben ist dafür Sorge zu tragen, dass auch Dritte (andere Mandanten, Lieferanten), welche sich in der Kanzlei aufhalten, zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise die Möglichkeit zum Einblick in Mandantendaten erhalten können. Weitergehende Informationen zum Datenschutz finden Sie im Impressum.

 

Vergütungsverordnung

 

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist eine gesetzliche Norm. Dieses bedeutet, dass der Steuerberater seine Leistungen nicht nach Belieben abrechnen kann. Vielmehr ist die Vergütung für jede abzurechnende Tätigkeit vorgeschrieben. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich dabei für jede Leistungsposition nach zwei Parametern: dem Gegenstandswert und den Zehntelgebühren.

 

Dabei ist der Gegenstandswert vom Steuerberater nicht beeinflussbar. Er bestimmt sich nach objektiv gegebenen Größen: Umsatz, Gewinn, Wert des Interesses, etc. Es gilt das 'Samariter-Prinzip': Je höher die Leistungsfähigkeit und somit der Gegenstandswert, desto höher die Gebühr.

 

Bei den Zehntelgebühren sind zwar sind der minimal zulässige und der maximal zulässige Wert vorgeschrieben, innerhalb des Rahmens hat der Steuerberater aber einen gewissen Einfluss auf die Gebührenhöhe. Regelmäßig wird sich der Steuerberater hier am notwendigen Aufwand orientieren: Leichtere Fälle mit geringem Aufwand werden eher im unteren Zehntelbereich, schwierigere Fälle mit höherem Aufwand werden eher im oberen Zehntelbereich abgerechnet werden.

 

Der Mandant erhält durch die gesetzlich genormte Gebührenverordnung den Vorteil, dass er vor überhöhten Gebühren geschützt wird, da diese nicht zulässig sind. Dieses führt gleichzeitig aber auch zu dem Nachteil für den Mandanten, dass für den Steuerberater ebenso eine Abrechnung unter den gesetzlichen Gebühren nicht möglich ist.

 

Haftpflichtversicherung

 

Jedem kann ein Fehler bei der Arbeit passieren, auch dem Steuerberater. Dieses ist nicht nur ärgerlich für alle Beteiligten, sondern kann auch enorme Steuerzahlungen nach sich ziehen, die ohne diesen Fehler nicht angefallen wären.

 

Aus diesem Grund sind Steuerberater verpflichtet, eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche die so entstandenen Schäden abdeckt.

 

Dabei greift die Versicherung aber nur dann ein, wenn der Fehler für die Steuernachzahlungen ursächlich und irreparabel war (das heißt, es hätte auch Möglichkeiten gegeben, diese Steuerzahlungen zu vermeiden). Kein Schadensfall (und somit keine Leistungspflicht der Versicherung) liegt dagegen dann vor, wenn zwar Fehler passiert sind, es jedoch zu keinem Zeitpunkt eine andere (günstigere) Steuerfestsetzung gegeben hätte.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften mit Stand vom Juli 2018 individualisiert für die Kanzlei können hier eingesehen werden. Die Individualisierung bezieht sich auf die Haftung, da eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungssumme nicht abgeschlossen wurde.

 

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