Erstellen laufende Finanzbuchhaltung

 

 

Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung für alle Unternehmensformen.

 

Somit insbesondere (auch) für:

  • Einzelgewerbetreibende

  • Freiberufler

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung

  • Vereine / sonstige gemeinnützige Organisationen

 

Die zur Erstellung der Finanzbuchhaltung benötigten Unterlagen bzw. Belege können in Papierform und/oder in digitaler Form zur Bearbeitung in der Kanzlei eingereicht werden.

 

Zum Erstellen der Finanzbuchhaltung gehört standardmäßig:

  • Kontieren der Belege

  • Verbuchung auf Konten

  • Führen einer Anlagenbuchhaltung

  • Führen einer Offenen-Posten-Buchhaltung

  • Vornahme von (kalkulatorischen) Abgrenzungsbuchungen

  • Erstellen einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung

  • Elektronische Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt

 

* Wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung

   - monatlich

   - quartalsweise

   - jährlich (und somit überhaupt nicht)

   abgegeben werden ?

 

* Bis wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden ?

 

Mit dem standardmäßigen Leistungen können Sie Ihre Verpflichtungen beim Finanzamt und bei Dritten (zB. Banken) jederzeit einhalten.

 

Die Erstellung der Finanzbuchhaltung beim Steuerberater ist natürlich mit Kosten verbunden, welche bei einer Eigenerstellung nicht anfallen würden. Für die Entscheidung, ob man die Finanzbuchhaltung selber erstellt oder an den Steuerberater auslagert, sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Habe ich die nötigen Kenntnisse und wenn ja, halte ich mich hierüber permanent auf dem laufenden ?

  • Habe ich ein geeignetes Finanzbuchhaltungsprogramm und was kostet mich dieses einmalig und für die ständigen Aktualisierungen ?

  • Habe ich die nötige Zeit und wenn ja, lasse ich im Zweifel zur termingerechten Erstellung lieber meine eigentliche Haupttätigkeit liegen ?

  • Traue ich mir zu, sich ergebende Probleme mit dem Finanzamt oder Dritten selbst zu lösen ?

Wenn Sie die Fragen eher mit 'Nein' beantwortet haben, ist die Auslagerung der Finanzbuchhaltung auf den Steuerberater zu empfehlen.

 

Daneben hat es der Mandant ein Stück weit selbst in der Hand, wie hoch die Buchhaltungskosten beim Steuerberater ausfallen.

 

Faktoren, welche die Finanzbuchhaltungsgebühren erhöhen:

  • unsortierte Papier-Belege, schlimmstenfalls gesammelt 'im Schuhkarton'

  • unsortierte digitale Belege, schlimmstenfalls in einem Ordner mit nichtssagenden Dateinamen

  • immer wieder fehlende oder unklare Belege, so dass die Buchhaltungserstellung mehrfach unterbrochen werden muss und/oder Rückfragen bei den Belegausstellern erforderlich werden

  • die monatlichen Unterlagen werden regelmäßig immer erst sehr spät eingereicht und die termingerechte Fertigstellung in der Kanzlei ist dadurch nur mit Mühen realisierbar

 

Faktoren, welche die Finanzbuchhaltungskosten senken:

  • vollständige Einreichung Papier-Belege, geordnet nach Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Bank, Kasse (oder nach Abstimmung in anderweitiger vorgegebener Sortierung)

  • Einreichung der digitalen Belege nach zuvor abgestimmten System

  • Ausgabe der Ausgangsrechnungen über eine Schnittstelle, dass diese in der Buchhaltung beim Steuerberater eingelesen und größtenteils automatisch verbucht werden können

 

Gerne erstellen wir Ihnen für die Finanzbuchführung ein Angebot, welches in einem persönlichen Gespräch erläutert werden kann. Für das Angebot werden folgende Angaben benötigt:

  • Unternehmensform

  • Unternehmensgegenstand

  • Höhe des Monats- bzw. Jahresumsatzes

  • (ungefähre) Anzahl der monatlich zu tätigenden Buchungen (wenn bekannt)

  • Buchung mit Kostenstellen notwendig ?

  • Art der Einreichung der Belege (Papier / digital / gemischt)

 

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