Begleitung von Betriebsprüfungen
Begleitung bei Betriebsprüfungen (auch wenn bereits begonnen).
Somit insbesondere bei:
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(großer) Betriebsprüfung
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Umsatzsteuer Sonderprüfung / Umsatzsteuer-Nachschau
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Lohnsteuer-Außenprüfung / Lohnsteuer-Nachschau
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Sozialversicherungsprüfung
Jede Prüfung besteht aus harten Tatsachen (Hard Facts) und weichen Faktoren (Soft Facts). Auch wenn die Prüfung insgesamt nicht so toll läuft, weil seitens des Prüfers viele Sachverhalte aufgegriffen wurden, kann man mit den Soft Facts dennoch zu einen guten Prüfungsklima beitragen.
Dinge, die man vermeiden sollte (No-Go's):
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man hat für alles Zeit, nur für den Prüfer nicht
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seitens des Prüfers angeforderte Unterlagen und Belege werden immer erst sehr spät, wiederholt unvollständig oder überhaupt nicht dem Prüfer übergeben
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man lässt den Prüfer insgesamt merken, dass man ihn für unerwünscht hält
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der Prüfer wird persönlich angegriffen
Dinge, die den Prüfer freuen (Go's):
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die Arbeit des Prüfers wird als notwendig akzeptiert (er ist letztendlich nur der Bote)
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der Prüfer wird zuvorkommend behandelt
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seitens des Prüfers angeforderte Unterlagen werden ihm zeitnah überreicht oder wenn - das gerade nicht möglich ist - mit Mitteilung, wann diese zur Verfügung gestellt werden können
Außerdem kann man mit den Go's dazu beitragen, dass sich der Zeitraum der Prüfung insgesamt verkürzt und man sich eher wieder seinen eigentlichen Aufgaben widmen kann.
Schwieriger sind die Hard Facts zu lösen. Aber hier kann der Steuerberater helfen.
Sachverhalte, wo das Fachwissen des Steuerberaters und dessen Erfahrung bei Betriebsprüfungen helfen kann:
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seitens des Prüfers wird ein Sachverhalt wirklichkeitsfremd aufgegriffen, bei richtiger Betrachtung ist der Sachverhalt problemfrei
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der Prüfer legt für einen Sachverhalt die ungünstige Meinung der Finanzverwaltung dar (darf er auch gar nicht anders), es gibt aber günstigere Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt
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der Prüfer zitiert für einen Sachverhalt eine ungünstige Rechtsprechung, es gibt aber eine günstigere neuere Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt
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die Richtigkeit eines Sachverhaltes lässt sich nicht mehr auflösen oder beweisen und der Prüfer macht daraufhin eine viel zu hohe oder/und unplausible Zuschätzung
Es wird auch Sachverhalte geben, wo auch der Steuerberater nicht mehr viel helfen kann. Aber vielleicht lässt sich in diesen Fällen dennoch die Steuernachzahlung minimieren.
Sollten Sie gerade in einer Betriebsprüfung sein und das Gefühl haben, dass Sie mit dem Prüfer nicht mehr weiter kommen, können wir auch gerne in die bestehende Prüfung einsteigen. Manchmal lassen sich bei einem Neuanfang auch angestaute Konfliktpotentiale bei der Prüfung lösen.