Erstellen von Vergütungsanträgen
Erstellen von Vergütungsanträgen für Verkehrs- und Verbrauchsteuern.
Somit insbesondere (auch) für:
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ausländische Vorsteuer
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Stromsteuer
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Energiesteuer
Ist Ihr Unternehmen öfters im Ausland unterwegs und hat dort Kosten für Dienstleistungen vor Ort (Übernachtung, Restauration, Tanken, Parken, etc.) besteht die Möglichkeit, sich die im Ausland gezahlte Mehrwertsteuer erstatten zu lassen.
Innerhalb der EU müssen die Anträge bis zum 30.09. nach Ablauf eines Jahres gestellt werden. Für jedes betreffende Land kann der Antrag nur gestellt werden, wenn die Summe der Mehrwertsteuerbeträge dieses Landes mindestens 50 € beträgt.
Eine Berücksichtigung im Rahmen des deutschen Umsatzsteuerverfahrens ist nicht möglich. Beträge bis 50 € verfallen defintiv, Beträge über 50 € wenn sie nicht oder zu spät beantragt werden.
Strom- und Energiesteuererstattung
Benötigt Ihr Unternehmen zur Erzeugung / Herstellung der Produkte viele energetische Stoffe, kann geprüft werden, ob eine Erstattung der auf diese Stoffe entfallenden Verbrauchsteuern möglich ist.
Folgende Bereiche kommen in Betracht:
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Erstattung für Agrardiesel in der Landwirtschaft
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Erstattung für Energiestoffe beim produzierenden Gewerbe
Grundsätzlich gilt hier: Je mehr man verbraucht, desto mehr kann auch erstattet werden. Es sind durchaus sehr hohe Erstattungsbeträge möglich, wenn alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.