Erstellen laufende Lohnbuchhaltung

 

 

Erstellung der laufenden Lohnbuchhaltung für viele Branchen.

 

Somit insbesondere (auch) für:

  • Lohnempfänger

  • Gehaltsempfänger

  • Kurzarbeitergeld

  • Baulohn (incl. Saison-Kurzarbeitergeld)

  • Altersteilzeit

 

Die zur Erstellung der Lohnbuchhaltung benötigten Unterlagen bzw. Belege können in Papierform und/oder in digitaler Form zur Bearbeitung in der Kanzlei eingereicht werden.

 

Zum Erstellen der Lohnbuchhaltung gehört standardmäßig:

  • Lohnabrechnung der einzelnen Arbeitnehmer

  • Berücksichtigung Ein-/Austritte / Veränderungen bei Arbeitnehmern (~)

  • Sofortmeldungen von Arbeitnehmern in bestimmen Branchen (~)

  • Elektronische Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt

  • Elektronische Abgabe der Sozialversicherungs-Meldungen und Beitragsnachweise (incl. Datenbaustein für die Unfallversicherung)

  • Elektronische Übermittlung der Erstattungsanträge nach dem AAG (Lohnfortzahlung Krankheit und Mutterschaft)

  • Elektronische Monatsmeldung an die SOKA-Bau (bei Baulohn)

  • Elektronische Meldungen an berufsständige Versorgungseinrichtungen (wenn relevant)

  • Elektronische Übermittlung der (Jahres-)Lohnsteuerbescheinigungen der einzelnen Arbeitnehmer an das Finanzamt

(~ Diese Bedarfspositionen sind nicht mit der Lohnrechnungsgebühr je Arbeitnehmer abgedeckt) 

 

Mit dem standardmäßigen Leistungen können Sie Ihre Verpflichtungen beim Finanzamt und bei den Sozialkassen jederzeit einhalten.

 

Die folgenden Leistungen können zusätzlich beauftragt werden (eine Beauftragung ohne die Standardleistungen Lohn ist nicht möglich):

  • Probeabrechnungen für Arbeitnehmer

  • Netto- / Bruttolohnhochrechnungen für Arbeitnehmer

  • Bescheinigungen / Vorlagen für die Arbeitsagentur

  • Bescheinigungen / Vorlagen für die Krankenkasse

  • Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Sozialleistungen und Mitteilungen über Vorerkrankungen (EEL)

  • Sonstige Bescheinigungen / Vorlagen

 

Die Erstellung der Lohnbuchhaltung beim Steuerberater ist natürlich mit Kosten verbunden, welche bei einer Eigenerstellung nicht anfallen würden. Für die Entscheidung, ob man die Lohnrechnung selber durchführt oder an den Steuerberater auslagert, sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Habe ich die nötigen Kenntnisse und wenn ja, halte ich mich hierüber permanent auf dem laufenden ?

  • Habe ich ein geeignetes Lohnrechnungsprogramm und was kostet mich dieses einmalig und für die ständigen Aktualisierungen ?

  • Habe ich die nötige Zeit und wenn ja, lasse ich im Zweifel zur termingerechten Erstellung lieber meine eigentliche Haupttätigkeit liegen ?

  • Traue ich mir zu, sich ergebende Probleme mit dem Finanzamt, den Sozialkassen oder den Arbeitnehmern selbst zu lösen ?

Wenn Sie die Fragen eher mit 'Nein' beantwortet haben, ist die Auslagerung der Lohnrechnung auf den Steuerberater zu empfehlen.

 

Daneben hat es der Mandant ein Stück weit selbst in der Hand, wie hoch die Lohnrechnungskosten beim Steuerberater ausfallen.

 

Faktoren, welche die Lohnrechnungsgebühren erhöhen:

  • die Personalstammdaten der einzelnen Arbeitnehmer sind unvollständig oder fehlerhaft, schlimmstenfalls muss daraufhin der Lohn für die betreffenden Arbeitnehmer mehrfach gerechnet werden

  • die gemeldeten Stunden und/oder die gemeldeten Stundenlöhne entsprechen nicht den tatsächlichen Verhältnissen, der Lohn muss daraufhin nochmal gerechnet werden

  • die monatlichen Unterlagen werden regelmäßig immer erst sehr spät eingereicht und die termingerechte Fertigstellung in der Kanzlei ist dadurch nur mit Mühen realisierbar

  • eine Vielzahl von Arbeitnehmern benötigt Bescheinigungen für Dies & Das

 

Faktoren, welche die Lohnrechnungskosten senken:

  • Eingabe der Personalstammdaten, der Änderungen hierzu und der Monatsstunden webbasiert direkt durch den Mandanten (ist nur mit entsprechenden Kenntnissen möglich)

 

Gerne erstellen wir Ihnen für die Lohnbuchführung ein Angebot, welches in einem persönlichen Gespräch erläutert werden kann. Für das Angebot werden folgende Angaben benötigt:

  • Branche

  • Anzahl Arbeitnehmer mit monatlich festen Bezügen (Gehaltsempfänger)

  • Anzahl Arbeitnehmer mit monatlich variablen Bezügen (Lohnempfänger)

  • Anzahl der erfahrungsgemäßen monatlichen Veränderungen

 

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