Erstellen Einnahme-Überschuss-Rechnung

 

 

Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen für Kleinbetriebe und Freiberufler.

 

Somit insbesondere (auch) für:

  • Einzelgewerbetreibende

  • Freie Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, etc.)

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts

  • gemeinnützige und wirtschaftliche Vereine

 

Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung kann nur erstellt werden, wenn das Unternehmen nicht der Buchführungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch (zB. bei GmbH, KG, Genossenschaft) oder der Abgabenordnung unterliegt.

 

* Ich bin buchführungspflichtig nach dem Handelsgesetzbuch: Hier geht's zum Jahresabschluss

 

* Wie hoch sind die Besteuerungsgrenzen zur Buchführungspflicht nach der Abgabenordnung ?

 

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung wird vorrangig rein für steuerliche Zwecke zur Abgabe beim Finanzamt erstellt. Adressaten können aber auch Banken oder andere Behörden sein.

 

Zum Erstellen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung gehört standardmäßig:

  • Übernahme (bei Buchhaltung nicht in Kanzlei) und Fortentwicklung der abgestimmten Summen und Salden der Finanzbuchhaltung oder

  • vorherige Erstellung einer Jahresbuchhaltung, wenn bisher noch keine Finanzbuchhaltung vorhanden ist (eigenständige Leistung)

  • Aufnahme und Fortentwicklung von Anlagegütern

  • Überprüfung der wesentlichen Geschäftsvorfälle und Belege nach periodengerechter Zuordnung (10-Tage-Regel)

  • Abgleich der offenen Posten (wenn vorhanden)

  • stichprobenartige Überprüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Belege hinsichtlich umsatzsteuerlicher und ertragsteuerlicher Richtigkeit

  • Erstellen Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG

 

Gerne erstellen wir Ihnen für die Einnahme-Überschuss-Rechnung ein Angebot, welches in einem persönlichen Gespräch erläutert werden kann. Für das Angebot werden folgende Angaben benötigt:

  • Unternehmensform

  • Unternehmensgegenstand

  • Höhe des Jahresumsatzes und der sonstigen Erträge

  • Finanzbuchhaltung vorhanden (ja / nein)

  • falls nein: (ungefähre) Anzahl der zu tätigenden Buchungen (wenn bekannt)

  • Art der Einreichung der Belege (Papier / digital / gemischt)

 

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